Auftrag: das Humanitäre Völkerrecht

Es ist Aufgabe des Roten Kreuzes, die Regeln des humanitären Völkerrechts zu verbreiten, damit die Teilnehmer bewaffneter Konflikte sie im Ernstfall kennen und umsetzen können. Außerdem ist es Teil seines Auftrags, die Einhaltung des humanitären Völkerrechts durch die Parteien eines bewaffneten Konfliktes einzufordern.

Die Genfer Abkommen sind Kernstück des humanitären Völkerrechts. Sie schützen Menschen vor Grausamkeit und Unmenschlichkeit in Kriegssituationen. Dies gilt insbesondere für Personen, die nicht (mehr) an bewaffneten Auseinandersetzungen teilnehmen.

Seit dem 1. Februar 2025 ist Christian B. Schad der neue Landeskonventionsbeauftragte. Als Landeskonventionsbeauftragter wird er Rotkreuzgremien in Baden-Württemberg beraten, die Konventionsbeauftragten in den Kreisverbänden unterstützen, Schulungen und Veranstaltungen zur Verbreitung des HVR organisieren sowie die Zusammenarbeit mit der Bundes- und Landesebene sowie der Bundeswehr fördern.

Die Genfer Abkommen sind Kernstück des humanitären Völkerrechts. Sie schützen Menschen vor Grausamkeit und Unmenschlichkeit in Kriegssituationen. Dies gilt insbesondere für Personen, die nicht (mehr) an bewaffneten Auseinandersetzungen teilnehmen.

Seit dem 1. Februar 2025 ist Christian B. Schad der neue Landeskonventionsbeauftragte. Als Landeskonventionsbeauftragter wird er Rotkreuzgremien in Baden-Württemberg beraten, die Konventionsbeauftragten in den Kreisverbänden unterstützen, Schulungen und Veranstaltungen zur Verbreitung des HVR organisieren sowie die Zusammenarbeit mit der Bundes- und Landesebene sowie der Bundeswehr fördern.