Kindeswohl / Kinder- und Jugendschutz

  • Ansprechperson

    Janis Jobi
    Insoweit erfahrene Fachkraft (ieF) nach §8a SGB VIII (Kinderschutzfachkraft)

    Tel: 0711 5505-234 
    Mobil: folgt in Kürze
    janis.jobi(at)drk-bw(dot)de

  • Ansprechperson (für KiTas)

    Carolin Ziegenhagen
    Referentin und Fachberaterin für die DRK-Kindertageseinrichtungen

    Tel: 0711 5505-246
    Mobil: 0177 6004955
    carolin.ziegenhagen(at)drk-bw(dot)de

„Das Kind hat ein Recht auf Pflege und Erziehung unter Ausschluss von Gewalt, körperlichen Bestrafungen, seelischen Verletzungen und anderen entwürdigenden Maßnahmen“ (§ 1631 Abs. 2 BGB). 

Deshalb setzen wir uns vom DRK-Landesverband aktiv für das Wohl jedes Kindes ein.

Aufgaben & Angebote der Kinderschutzfachkraft

  • Die Kinderschutzfachkraft ist zuständig für sämtliche Fragestellungen rund um das Thema Kindeswohl/Kinderschutz.
  • Sie berät und unterstützt haupt- sowie ehrenamtliche DRK-Mitarbeiter*innen.
  • Die Kinderschutzfachkraft nimmt bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung eine Gefährdungseinschätzung nach § 8a SGB VIII vor und berät zum weiteren Vorgehen.
  • Darüber hinaus unterstützt die Kinderschutzfachkraft die Einrichtungen und Dienste des DRK bei der Entwicklung von Gewaltschutzkonzepten und bietet Fortbildungen an.

Weiterführende Links

  • Landesombudstelle Baden-Württemberg: 

    Hier klicken

  • Leitfaden zur Entwicklung eines Gewaltschutzkonzeptes für die Einrichtungen der DRK-Kinder- und Jugendhilfe: 

    Zum Leitfaden

     


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