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Kindeswohl / Kinder- und Jugendschutz
Ansprechperson
Janis Jobi Insoweit erfahrene Fachkraft (ieF) nach §8a SGB VIII (Kinderschutzfachkraft)
„Das Kind hat ein Recht auf Pflege und Erziehung unter Ausschluss von Gewalt, körperlichen Bestrafungen, seelischen Verletzungen und anderen entwürdigenden Maßnahmen“ (§ 1631 Abs. 2 BGB).
Deshalb setzen wir uns vom DRK-Landesverband aktiv für das Wohl jedes Kindes ein.
Aufgaben & Angebote der Kinderschutzfachkraft
Die Kinderschutzfachkraft ist zuständig für sämtliche Fragestellungen rund um das Thema Kindeswohl/Kinderschutz.
Sie berät und unterstützt haupt- sowie ehrenamtliche DRK-Mitarbeiter*innen.
Die Kinderschutzfachkraft nimmt bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung eine Gefährdungseinschätzung nach § 8a SGB VIII vor und berät zum weiteren Vorgehen.
Darüber hinaus unterstützt die Kinderschutzfachkraft die Einrichtungen und Dienste des DRK bei der Entwicklung von Gewaltschutzkonzepten und bietet Fortbildungen an.