Gleiche Rechte für alle Helfenden im Katastrophenschutz

Die Helfergleichstellung ist überfällig.
Rund 6.000 Ehrenamtliche des DRK sind fest in den Einheiten des behördlichen Katastrophenschutzes des Landes eingeplant und sichern rund 95 % der Einsatzeinheiten. Darüber hinaus engagieren sich im DRK mehr als 35.000 weitere Freiwillige in den Bereitschaften – sie werden bei größeren Lagen hinzugezogen, erhöhen die Durchhaltefähigkeit und schließen Lücken.

Wenn es darauf ankommt, ziehen Feuerwehr, DRK und THW an einem Strang: Ehrenamtliche helfen schnell und effektiv, retten, versorgen und betreuen.

Was fehlt, ist die rechtliche Gleichstellung: Anders als bei der Feuerwehr gibt es für unsere Helfenden nicht in allen Lagen einen gesetzlichen Anspruch auf Freistellung und Lohnersatz. Sie sind auf den guten Willen des Arbeitgebers angewiesen. Für ihre Aus- und Fortbildung müssen sie Erholungsurlaub nehmen oder Überstunden abbauen. Übungen finden in der Freizeit statt. Ausnahme: Bei größeren Einsätzen, für die eine Außergewöhnliche Einsatzlage (AEL) festgestellt wird.

Das ist weder fair noch zukunftsfähig.

„Wer Menschen hilft, darf nicht um Freistellung oder Urlaub bitten müssen.“

Mit der Novellierung des Landeskatastrophenschutzgesetzes hat Baden-Württemberg jetzt die Chance, diese Gerechtigkeitslücke zu schließen – und damit den Bevölkerungsschutz dauerhaft zu stärken.

Unsere Forderung

Baden-Württemberg braucht klare und einheitliche Regeln – damit Helfen verlässlich möglich ist:

  • Gesetzliche Gleichstellung aller Einsatzkräfte im Katastrophenschutz
  • Vollumfängliche Finanzierung der Einheiten und deren Ausstattung durch das Land
  • Moderne, praxistaugliche Konzepte für Einheiten, die für alle Lagen bestens vorbereitet sind.

So entsteht Rechtssicherheit – für Helfende und Arbeitgeber. So bleiben Ehrenamtliche motiviert. So wird der Katastrophenschutz durchhaltefähig und zukunftssicher.

DRK-Forderungen für einen zukunftssicheren Katastrophenschutz anschauen:

Gemeinsam ein Zeichen setzen

Um unseren Forderungen Nachdruck zu verleihen, kommen am 25.09.25 Helfer:innen aus ganz Baden-Württemberg auf dem Stuttgarter Ehrenhof zusammen. Im Beisein von Medienvertretenden und Mitgliedern des Innenausschusses werden wir von 13-14 Uhr unsere Forderungen an den Innenausschuss des Landes Baden-Württemberg übergeben. 

FAQ

Was sind „Helferrechte“?

Damit sind z. B. Freistellung von der Arbeit für Einsätze und Übungen, Lohnfortzahlung/Verdienstausfall, Unfall- und Sachschadenschutz sowie klare Informationen für Arbeitgeber gemeint.

Wer ist betroffen?

Ehrenamtliche Einsatzkräfte des DRK und anderer Hilfsorganisationen (z.B. Johanniter Unfallhilfe, Malteser Hilfsdienst, Arbeiter Samariter Bund) im weißen Bevölkerungsschutz – also Sanitäts-, Betreuungs-, Verpflegungs-, Logistik- und Führungseinheiten des Katastrophenschutzes.

Was ist heute geregelt und wo hakt es?
  • Feuerwehr und THW haben klare gesetzliche Regelungen zu Freistellung und Entschädigung.
  • Hilfsorganisationen: Rechte sind uneinheitlich und lückenhaft, v. a. bei niederschwelligen Einsätzen (unterhalb Katastrophe/Außergewöhnlicher Einsatzlage) sowie für die Aus- und Fortbildung. Ehrenamtliche müssen häufig Urlaub oder Überstunden dafür einsetzen; Arbeitgeber sind rechtlich unsicher.
Was ist die „Außergewöhnliche Einsatzlage“ (AEL) – und warum reicht sie nicht?

Die AEL schließt die Lücke zwischen Alltagseinsätzen und Katastrophe. Problem: Sie greift nur in besonderen Lagen und wird von den zuständigen Behörden unterschiedlich gehandhabt. Für viele alltägliche Unterstützungs-Einsätze (z. B. Evakuierungen, Betreuung, Transporte) fehlen dadurch klare Freistellungs- und Entschädigungsregeln. Diese Einsätze sind für die ehrenamtlichen Helfer*innen enorm wichtig, weil sie im konkreten Einsatz (und nicht nur in Übungen) ihr fachliches Know-how erweitern.

Was ändert der aktuelle Gesetzentwurf (Kabinett, 24. 06. 2025)?
  • Erhöhung der Ehrenamtspauschale auf 180 €/Person/Jahr (vorher 130 €).
  • Besserer Schutz für Spontanhelfende (Schadenersatz, Unfallversicherung).
  • Unbürokratische Kostenübernahme durch das Land im Katastrophenfall (u. a. Verdienstausfall, Kinderbetreuung, Sachschäden).
  • Aufbau von Katastrophenschutz-Lagern

Aber: Eine klare, allgemeine Helfergleichstellung für Ehrenamtliche der Hilfsorganisationen ist nicht in der Gesetzesvorlage beschrieben.

Worin liegt das Kernproblem?

DRK-Einsatzkräfte übernehmen die gleichen Aufgaben und Risiken wie die Feuerwehr oder das THW – haben aber nicht überall die gleichen Rechte. Das erschwert Verfügbarkeit, Ausbildung, Gewinnung und Bindung von Ehrenamtlichen und führt zu bürokratischen Hürden. 

Was fordert das DRK konkret?
  1. Rechtliche Gleichstellung und Freistellung: Einheitliche Landesregeln zur Arbeits-/Dienstbefreiung plus Verdienstausfall/Lohnersatzanalog zur Feuerwehr.
  2. Klare Infos für Arbeitgeber/Dienstherren: Verständlich, verbindlich, landesweit einheitlich.
  3. Weniger Bürokratie: Digitale, einfache Verfahren und Pauschalen bei Abrechnungen.
Was bringt Helfergleichstellung ganz praktisch?
  • Schnellere Verfügbarkeit der Kräfte auch tagsüber.
  • Rechtssicherheit für Arbeitgeber und Ehrenamtliche.
  • Faire Anerkennung: Gleiche Rechte für gleiche Verantwortung.
  • Stärkere Resilienz bei Hochwasser, Stromausfall, Hitze, Pandemien etc.
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