Was sind „Helferrechte“?
Damit sind z. B. Freistellung von der Arbeit für Einsätze und Übungen, Lohnfortzahlung/Verdienstausfall, Unfall- und Sachschadenschutz sowie klare Informationen für Arbeitgeber gemeint.
Wer ist betroffen?
Ehrenamtliche Einsatzkräfte des DRK und anderer Hilfsorganisationen (z.B. Johanniter Unfallhilfe, Malteser Hilfsdienst, Arbeiter Samariter Bund) im weißen Bevölkerungsschutz – also Sanitäts-, Betreuungs-, Verpflegungs-, Logistik- und Führungseinheiten des Katastrophenschutzes.
Was ist heute geregelt und wo hakt es?
- Feuerwehr und THW haben klare gesetzliche Regelungen zu Freistellung und Entschädigung.
- Hilfsorganisationen: Rechte sind uneinheitlich und lückenhaft, v. a. bei niederschwelligen Einsätzen (unterhalb Katastrophe/Außergewöhnlicher Einsatzlage) sowie für die Aus- und Fortbildung. Ehrenamtliche müssen häufig Urlaub oder Überstunden dafür einsetzen; Arbeitgeber sind rechtlich unsicher.
Was ist die „Außergewöhnliche Einsatzlage“ (AEL) – und warum reicht sie nicht?
Die AEL schließt die Lücke zwischen Alltagseinsätzen und Katastrophe. Problem: Sie greift nur in besonderen Lagen und wird von den zuständigen Behörden unterschiedlich gehandhabt. Für viele alltägliche Unterstützungs-Einsätze (z. B. Evakuierungen, Betreuung, Transporte) fehlen dadurch klare Freistellungs- und Entschädigungsregeln. Diese Einsätze sind für die ehrenamtlichen Helfer*innen enorm wichtig, weil sie im konkreten Einsatz (und nicht nur in Übungen) ihr fachliches Know-how erweitern.
Was ändert der aktuelle Gesetzentwurf (Kabinett, 24. 06. 2025)?
- Erhöhung der Ehrenamtspauschale auf 180 €/Person/Jahr (vorher 130 €).
- Besserer Schutz für Spontanhelfende (Schadenersatz, Unfallversicherung).
- Unbürokratische Kostenübernahme durch das Land im Katastrophenfall (u. a. Verdienstausfall, Kinderbetreuung, Sachschäden).
- Aufbau von Katastrophenschutz-Lagern
Aber: Eine klare, allgemeine Helfergleichstellung für Ehrenamtliche der Hilfsorganisationen ist nicht in der Gesetzesvorlage beschrieben.
Worin liegt das Kernproblem?
DRK-Einsatzkräfte übernehmen die gleichen Aufgaben und Risiken wie die Feuerwehr oder das THW – haben aber nicht überall die gleichen Rechte. Das erschwert Verfügbarkeit, Ausbildung, Gewinnung und Bindung von Ehrenamtlichen und führt zu bürokratischen Hürden.
Was fordert das DRK konkret?
- Rechtliche Gleichstellung und Freistellung: Einheitliche Landesregeln zur Arbeits-/Dienstbefreiung plus Verdienstausfall/Lohnersatz – analog zur Feuerwehr.
- Klare Infos für Arbeitgeber/Dienstherren: Verständlich, verbindlich, landesweit einheitlich.
- Weniger Bürokratie: Digitale, einfache Verfahren und Pauschalen bei Abrechnungen.
Was bringt Helfergleichstellung ganz praktisch?
- Schnellere Verfügbarkeit der Kräfte auch tagsüber.
- Rechtssicherheit für Arbeitgeber und Ehrenamtliche.
- Faire Anerkennung: Gleiche Rechte für gleiche Verantwortung.
- Stärkere Resilienz bei Hochwasser, Stromausfall, Hitze, Pandemien etc.