Änderung des Notfallsanitätergesetzes
Gesetzesänderung ist überfällig – DRK begrüßt Initiative im Bundesrat zur Berufsausübung von Notfallsanitätern!
Der DRK-Landesverband Baden-Württemberg begrüßt ausdrücklich die Initiative der Bundesländer Bayern und Rheinland-Pfalz, mit einer Änderung des Notfallsanitätergesetzes für mehr Rechtssicherheit zu sorgen. Bislang lernten die Notfallsanitäter zwar in ihrer dreijährigen Ausbildung die Ausübung medizinischer Maßnahmen, dürfen diese aber bislang nicht anwenden. „Es ist längst überfällig, dass diese belastende Unsicherheit ausgeräumt wird“, so Barbara Bosch, die Präsidentin des DRK-Landesverbands Baden-Württemberg. Mehr als fünf Jahre nach Inkrafttreten des Notfallsanitätergesetzes könne die eingebrachte Änderung für mehr Rechtssicherheit sorgen, so Bosch.
Die Ausübung der Heilkunde ist laut Heilpraktikergesetz bislang grundsätzlich Ärzten vorbehalten und ohne Erlaubnis strafbar. Wendet ein Notfallsanitäter dennoch medizinische Maßnahmen gemäß seiner Ausbildung an, stehe er mit einem Bein im Gefängnis, so DRK-Landesarzt Prof. Dr. Wolfgang Kramer. Derzeit entkäme er der Strafbarkeit nur über eine Konstruktion des „rechtfertigenden Notstandes nach § 34 Strafgesetzbuch. „Dieses zweifelhafte Konstrukt ist weltfremd und unseren Notfallsanitätern nicht zumutbar“, so Prof. Kramer.
Deshalb begrüßt der DRK-Landesverband Baden-Württemberg ausdrücklich die Bundesratsinitiative als einen ersten wichtigen Schritt. „Wir benötigen eine bundesweit einheitliche Rechtslage“, so Barbara Bosch. Zudem sei es wichtig, dies nicht nur im Ausbildungsgesetz zum Notfallsanitäter festzuschreiben, sondern auch im Heilpraktikergesetz direkt, so Bosch.
Der DRK-Landesverband Baden-Württemberg setzt sich bereits seit längerer Zeit auf allen Ebenen dafür ein, dass die hochqualifizierten Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter die notwendigen Kompetenzen erhalten, um den Bürgerinnen und Bürgern im Notfall schnell und rechtssicher Hilfe leisten zu können. Damit würde auch die Attraktivität des Berufes entscheidend aufgewertet.
Vor diesem Hintergrund bittet das DRK den Landesminister für Soziales und Integration, Manfred Lucha, in einem Brief eindringlich darum, in der Sitzung des Gesundheitsausschusses des Bundesrats am 25. September 2019 den Gesetzesantrag im Sinne der Bürgerinnen und Bürger – aber auch der Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter – zu unterstützen.