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Rechtssicherheit für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter endlich erreicht

Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) in Baden-Württemberg begrüßt wichtige Nachbesserungen bei der Änderung des Notfallsanitätergesetzes. Die heute im Bundestag beschlossenen Änderungen schaffen für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter mehr Handlungs- und Rechtssicherheit bei ihren Einsätzen. „Ein guter Tag für den Rettungsdienst und für die Patienten“, so Barbara Bosch, Präsidentin des DRK-Landesverbands Baden-Württemberg, „endlich ist eine seit Jahren von uns eingeforderte Regelung erreicht worden“. Das DRK hatte sich auch in Baden-Württemberg dafür eingesetzt, dass Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter gemäß ihrer Ausbildung auch bestimmte medizinische Eingriffe vornehmen dürfen.